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Aufgabenbereiche eines Betriebsrates

von Aloaa.de Team
Aufgabenbereiche eines Betriebsrates

Aufgabenbereiche eines Betriebsrates

Kaum ein Betrieb hat heutzutage nicht einen Betriebsrat mit an Bord. Schon ab fünf Vollzeitmitarbeitern innerhalb eines Betriebes kann ein Betriebsrat aus den eigenen Reihen gewählt werden. Wie der Name im Eigentlichen schon verrät, steht derjenige mit diesem Posten dem Betrieb zum Teil in beratender Form zur Seite. So kann er bei allen Änderungen und Vorhaben des Unternehmens, wie auch mit bei der Arbeitszeitgestaltung und den Entlohnungsgrundsätzen mit einbezogen werden.

Soziale Themen werden auch behandelt und besonders auch personelle Strukturen besprochen. Ebenso Berufsbildung, Sicherheit am Arbeitsplatz, Gesundheitsschutz und auch die Arbeitsplatzgestaltung können Teil des Jobs des Betriebsrates sein. Das ganze Handeln und Tun unterliegt dem Betriebsverfassungsgesetz und somit hat der Betriebsrat ein großes Mitsprache- und Beteiligungsrecht. Um in den Job des Betriebsrates hineinschnuppern zu können, kann man Betriebsrat Seminare besuchen und sich auf diese Weise bestens schulen.

Betriebsrat aus eigenen Reihen wählen

Wer gerne Verantwortung übernimmt, sich gern in die betrieblichen Abläufe und Strukturen einbringt und Anregungen und Ideen wie aber auch Rechte und Pflichten auf den Weg geben möchte, ist für den Job des Betriebsrates genau richtig. Schon ab fünf Mitarbeitern kann laut BetriebsverfassungsgesetztIn (BetrVG) aus eigenen Reihen ein Betriebsrat erwählt werden. Dies wiederholt sich dann alle vier Jahre und die Beschäftigten können so ihre Betriebsräte aus ihrer Mitte wählen.

Die Aufgaben

Grundsätzlich vertreten Betriebsräte hauptsächlich die Interessen der Beschäftigten. Dabei achten sie aber stets darauf, dass auch aus der Sicht der Arbeitgeber jedwede strukturelle Änderung oder Neuerung passend ist. Verschiedene Gesetze und Rechte, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen müssen eingehalten werden und werden mit einem scharfen Blick vom Betriebsrat überblickt und kontrolliert. Der Betriebsrat hat aber auch die Aufgabe auf die Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb selbst zu achten. Auch die sozialen Aspekte und Hintergründe einzelner Arbeitnehmer des Betriebes sind dabei zu berücksichtigen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erörtern und bestenfalls zu fördern ist ebenfalls in Ziel vieler Betriebsräte. Das Thema Integration von schwerbehinderten Menschen und von ausländischen Arbeitnehmern muss behandelt werden und fließt mit in die Aufgabe des Betriebsrates mit ein. Denn: Das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet Betriebsrat und Arbeitgeber gleichermaßen zu einer sehr eng verknüpften und vertrauensvollen Zusammenarbeit. Dabei müssen die jeweiligen Tarifparteien wie Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften berücksichtigt werden.

Warum eigentlich Betriebsrat?

Der Betriebsrat kümmert sich um die jeweilige Eingruppierung in puncto Gehalt, die Arbeitsbedingungen wie auch Pausenzeiten, Überstunden, Bereitschaftsdienst, Teilzeit und mehr. Vor jeder Kündigung ist er anzuhören und er setzt sich für die Rechte der Auszubildenden ein und Weiterbildungsangebote. Außerdem werden Arbeitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz kontrolliert. Bei Fragen des Arbeits- und Umweltschutzes im Betrieb muss der Arbeitgeber den Betriebsrat hinzuziehen, ebenso bei der Personalplanung und im Rahmen der Beschäftigungssicherung. Auch Betriebsänderungen oder gar Stilllegung des Betriebs müssen im Vorfeld mit dem Betriebsrat besprochen werden. Ebenso vor jeder Kündigung eines Mitarbeiters. Zudem benötigt der Arbeitgeber bei einigen Fragen die Zustimmung des Betriebsrats, wie Sozialplanungen, wo es um Abfindungen bei Entlassungen geht. Der Betriebsrat kann sogar rechtlich Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung erzwingen. Somit ist der Posten des Betriebsrates elementar als Schnittstelle zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und ist in heutigen Betrieben nicht mehr wegzudenken.

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